top of page

ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUGNEN & Stornobedingungen

The Vault Vienna - Fabian Helmreich

1.    Präambel:
Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen und sämtliche Infrastruktur, die die Fabian Helmreich mit der Event Location The Vault Vienna (in der Folge: Fabian Helmreich - The Vault Vienna) gegenüber ihren Vertragspartnern erbringt, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde. 
Änderungen der AGB können von Fabian Helmreich jederzeit vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Der Vertragspartner unterwirft sich auch im Voraus den geänderten Geschäftsbedingungen. Die Bedingungen gelten auch für alle weiteren Geschäftsfälle, auch wenn darauf nicht neuerlich verwiesen wird. Etwaige von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen sind für uns nicht rechtsverbindlich und gelten in keinem Fall als akzeptiert.


2.    Allgemeine Bestimmungen:
Angebote Fabian Helmreich - The Vault Vienna richten sich ausschließlich an Unternehmer. Vertragsabschlüsse finden nicht mit Verbrauchern im Sinne des KSchG statt und sind, sofern der Kunde dies Fabian Helmreich - The Vault Vienna verschweigt, jedenfalls nur zu den Bedingungen dieser AGB gültig.
Der Kunde verpflichtet sich, bei Vertragsabschluss Fabian Helmreich - The Vault Vienna eine rechtsgültige Zustelladresse bekanntzugeben und Fabian Helmreich - The Vault Vienna unverzüglich jede Änderung dieser Zustelladresse nachweislich bekanntzugeben. Jedenfalls gilt eine Zustellung durch Fabian Helmreich - The Vault Vienna an die gültige Meldeadresse einer natürlichen Person oder des jeweilig vertretungsberechtigten Organs einer juristischen Person als rechtsgültig und vereinbart. Zustellungen an die bekannt gegeben Emailadresse können ebenfalls rechtsverbindlich erfolgen.
Fabian Helmreich - The Vault Vienna behält sich vor, den Leistungsumfang im Rahmen des Zumutbaren zu verändern. Dies kann insbesondere aus technischen Gründen geschehen. 


3.    Gültigkeit von Nebenvereinbarungen:
Dieser Vertrag gibt die zwischen den Vertragsparteien getroffene Vereinbarung vollständig wieder. Es bestehen sohin weder schriftliche noch mündliche Nebenvereinbarungen. 
Mitarbeiter von Fabian Helmreich - The Vault Vienna sind ausdrücklich nicht ermächtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen.
Änderungen oder Zusätze zu dieser Vereinbarung sind lediglich dann rechtswirksam, wenn sie in einer einheitlichen, von den Vertragsteilen gefertigten Urkunde schriftlich festgehalten wurden oder in diesen AGB darauf verwiesen wird. Dieses Formerfordernis gilt auch für ein allfälliges Abgehen vom vereinbarten Schriftformerfordernis. 


4.    Aufrechnungsverbot:
Jede Aufrechnung von Gegenforderungen des Kunden gegen das Entgelt sowie gegen andere Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber Fabian Helmreich - The Vault Vienna ist unzulässig und wird von den Vertragsparteien, sofern solche Forderungen von Fabian Helmreich - The Vault Vienna nicht ausdrücklich vorher schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden, ausgeschlossen. 


5.    Gerichtsstand:
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird die Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes für 1010 Wien vereinbart.


6.    Anwendbares Recht:
Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Normen über das internationale Privatrecht anzuwenden. Dies gilt auch für die Fragen des Zustandekommens dieses Vertrages sowie für die rechtlichen Folgen seiner Nachwirkung. UN Kaufrechtsanwendung ist ausdrücklich ausgeschlossen.


7.    Haftung:
Fabian Helmreich - The Vault Vienna haftet nur im Falle der Verletzung ihrer vertraglichen  Verpflichtungen bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Andernfalls ist die Haftung ausgeschlossen.
Unter keinen Umständen haftet Fabian Helmreich - The Vault Vienna für Auftragsverluste, entgangenen Gewinn, nicht eingetretene aber erwartete Ersparnisse, Datenverluste oder -schäden, Ansprüche Dritter oder jegliche sonstige Folgeschäden. 
Der Vertragspartner verpflichtet sich, Fabian Helmreich - The Vault Vienna hinsichtlich aller Ansprüche schad- und klaglos zu halten, die sich aus der rechtswidrigen und schuldhaften Nichteinhaltung der Verpflichtungen durch den Vertragspartner ergeben. Von der vollkommenen Schad- und Klagloshaltung sind insbesondere auch zu zahlende Strafen und die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung umfasst. 
Der Vertragspartner ist für die Versicherung seines eignen, in die Räumlichkeiten von Fabian Helmreich - The Vault Vienna mitgebrachten Eigentums sowie für die Haftung gegenüber seinen Angestellten und Dritten verantwortlich. Fabian Helmreich - The Vault Vienna übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände.
Fabian Helmreich - The Vault Vienna haftet für den vorübergehenden Ausfall oder die Leistungsverminderung von Internetzugang und sonstigem Büro oder IT-Service nicht. 
Für Datenverlust haftet Fabian Helmreich - The Vault Vienna nicht. Dem Nutzer wird empfohlen, in regelmäßigen Abständen Sicherheitskopien seiner Datenbestände anzulegen.
Fabian Helmreich - The Vault Vienna ist nicht verantwortlich für widerrechtliches Verhalten anderer Nutzer.
Die Haftung für Schäden aus behördlichen Maßnahmen, Arbeitskämpfen, zufälligen Schäden und höhere Gewalt ist ausgeschlossen.


8.    Diskretion, Wettbewerbs- oder Konkurrenzschutz:
Fabian Helmreich - The Vault Vienna verpflichtet sich, Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erlangt, vertraulich zu bearbeiten und nur auf ausdrückliche Weisung des Berechtigten, ausgenommen auf behördliche oder gerichtliche Anordnung, an Dritte weiterzugeben. Fabian Helmreich - The Vault Vienna ist es gestattet, bei Vorliegen von wichtigen Gründen, die Daten des Nutzers an den Vermieter des jeweiligen Standortes bekannt zu geben.
Der Vertragspartner hat keinen Wettbewerbs- oder Konkurrenzschutz aus diesem Vertragsverhältnis, dies weder gegenüber Fabian Helmreich - The Vault Vienna noch gegenüber anderen Nutzern. Insbesondere stehen dem Kunden daher wegen des Verhaltens anderer Kunden keine Ansprüche gegen Fabian Helmreich - The Vault Vienna zu. 


9.    Vertragsabschluss:
Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Fabian Helmreich - The Vault Vienna über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
Zahlungsart:
Bei Buchung einer Leistung wird das vertragsmäßige Entgelt sofort fällig. Erst ab der Zahlung gilt die Buchung und somit Reservierung der Räumlichkeiten als bestätigt.


10.    Service- und  Arbeitsplatznutzung:
Die Räumlichkeiten stehen je nach Vereinbarung von 8:00 bis 18:00 oder von 8:00 bis 22:00 zur Verfügung. Getränke & Speisen werden gesondert verrechnet. 

11.    Zugang:

Der Vertragspartner kann sich die Schlüssel zur vorher vereinbarten Zeit am Tag der Veranstaltung abholen welcher ihm ausgehändigt wird und hat dafür Sorge zu tragen, dass diese immer gesichert aufbewahrt werden. Bei Verlust werden die Kosten für den Austausch des Sicherheitsschlosses plus € 100,- Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Die Weitergabe des Schlüssels an Dritte ist ohne ausdrückliche Genehmigung durch Fabian Helmreich - The Vault Vienna untersagt. Das Verlassen der Räumlichkeiten und die Rückgabe der Schlüssel erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach Beendigung der Veranstaltung in dem der Schlüssel im Vorzimmer auf der Kommode abgelegt wird, das Licht, Elektrogeräte und Heizung/Klimaanlage abgeschaltet wird, sämtliche Fenster auf Ordnungsgemäße Schließung überprüft werden und die Location verlassen wird. Beim Verlassen ist dafür Sorge zu tragen, dass die Tür ins Schloss gefallen ist und sich nicht mehr öffnen lässt.

12.    Laufzeit und Beendigung der Nutzung:
Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus der Buchung/Vereinbarung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch Fabian Helmreich - The Vault Vienna sowie durch den Kunden bleibt unberührt.
Für den Fall, dass der Kunde das vereinbarte Entgelt nicht fristgerecht bezahlt, ist Fabian Helmreich - The Vault Vienna berechtigt den Kunden sofort von der Nutzung auszuschließen, bis er den vollen offenen Betrag bezahlt hat. Dies beinhaltet das Recht, dem Kunden den Zutritt zu verweigern. 


13.    Mängelrüge
Mängel in der Leistungserbringung müssen unter deren genauer Angabe unverzüglich, nach Leistungserbringung vom Vertragspartner nachweislich schriftlich gerügt werden. Spätere Mängelrügen können nicht anerkannt werden.


14.    Zusatzvereinbarungen betreffen Raummiete „The Vault Vienna“ Schadekgasse 5, Tür 6

14.1.     Geltung
Für alle Buchungen des Seminar- und Eventraumes „The Vault“ – Schadekgasse 5, Tür 6 beziehungsweise alle individuellen Buchungen für diesen Raum, gelten zusätzliche folgende Bestimmungen.


14.2.    Leistungsumfang, Auftragsabwicklung, Rechte und Pflichten des Gastes


14.2.1.    Der Besteller der Räumlichkeit gilt im Zweifelsfall als Vertragspartner, also der Kunde von Fabian Helmreich - The Vault Vienna, auch wenn für andere namentlich genannte Personen oder Unternehmungen gebucht wird.

14.2.2.    Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. dem Angebot von Fabian Helmreich - The Vault Vienna. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

14.2.3.    Der die Mieträumlichkeiten in Anspruch nehmende Kunde und dessen Gäste sind berechtigt die vereinbarten Konferenzräumlichkeiten für den fixierten Zweck, an dem festgelegten Tag (Tagen), zum vereinbarten Entgelt zu nutzen.

14.2.4.     Fabian Helmreich - The Vault Vienna übernimmt keine Haftung für die Garderobe und eingebrachten Wertsachen der Gäste.

14.2.5.    Sind Installationen von Dekorationsmaterialien oder sonstigen Gegenständen geplant, so ist dies der Fabian Helmreich - The Vault Vienna mitzuteilen und dessen Einverständnis einzuholen. Sämtliche Kosten der Herstellung und des Abbaus von Dekorationen und Installationen gehen zu Lasten des Kunden.

14.2.6.    Nach Beendigung der Veranstaltung, sind die gemieteten Räumlichkeiten in ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen.

14.2.7.    Sollten Verschmutzungen das normale Maß überschreiten, trägt der Kunde alle anfallenden Reinigungskosten.

14.2.8.    Bei vom Kunden oder dessen Gästen verursachten Schäden tritt das Schadenersatzrecht in Kraft. Die Haftung bezieht sich auf sämtliche Schäden und Nachteile, die Fabian Helmreich - The Vault Vienna oder dritte Personen durch das Verschulden des Kunden, seiner Begleiter oder anderer Personen, für die der Kunde verantwortlich ist, erleiden. Dies gilt auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, zu Schadenersatzleistungen direkt den Konferenzraumvermieter in Anspruch zu nehmen. Auch bei überlassenem Equipment, Geräten, Küchengeräten oder technischen Anlagen kommt diese Regelung zur Geltung.

14.2.9.    Der Kunde gilt als Mieter der Räumlichkeit als Veranstalter und hat gemäß Wiener Veranstaltungsgesetz dafür zu sorgen, alle rechtlichen Vorschriften in diesem Zusammenhang, wie die Anmeldung bei den Behörden – falls erforderlich –einzuhalten und Fabian Helmreich - The Vault Vienna schad- und klaglos zu halten. Darüber hinaus hat sich der Kunde an alle geltenden Bestimmungen wie etwa Lärmschutz und Lärmbelästigung zu halten und im Falle einer Anzeige (zum Beispiel wegen Lärmbelästigung) Fabian Helmreich - The Vault Vienna schad- und klaglos zu halten.

14.2.10.    Fabian Helmreich - The Vault Vienna kann dem Kunden im Anlassfall auch geeignete Ersatzkonferenzräumlichkeiten zur Verfügung stellen, wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn Räume unbenutzbar geworden sind oder sonstige wichtige Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

14.2.11.    Mitgebrachte Nahrungsmittel oder Getränke dürfen innerhalb der Konferenzräumlichkeiten oder Vorräume nur nach Absprache mit Fabian Helmreich - The Vault Vienna verzehrt werden. In diesem Falle kann ein entsprechendes Entgelt in Rechnung gestellt.

14.2.12   Sämtliche mitgebrachten Gegenstände, dies betrifft auch mitgebrachte Getränke & Leergut, ist vom Mieter der Räumlichkeiten wieder mitzunehmen beziehungsweise zu entfernen.

14.2.13   Im Falle von Verschmutzung oder Beschädigung, zu der auch nicht entsorgtes Leergut, abseits der Küche stehengelassene benutzte Gläser und Geschirr, beschmutzte Polstermöbel, beschmutzte Teppiche, gehören, ist Fabian Helmreich - The Vault Vienna dazu berechtigt, sämtliche Reinigungs- Reparaturkosten und einem Bearbeitungsentgelt, sowie Reparaturkosten und Umsatzausfälle wegen Nichtbenutzbarkeit, in Rechnung zu stellen.

14.3.    Entgelt- und Stornoregelungen

14.3.1.    Die Bezahlung erfolgt bei Rechnungslegung und wird vom Vermieter im Voraus fällig gestellt. Die Reservierung gilt ab dem Eingang der Zahlung als bestätigt. Sollte der Mieter den fälligen Betrag nicht innerhalb von 7 Tagen ab Buchung bezahlten (Eingang auf das Konto von Fabian Helmreich - The Vault Vienna) ist Fabian Helmreich - The Vault Vienna berechtigt von der Vermietung zurückzutreten und die Räumlichkeit anderswertig zu vermieten. Sollte die Buchung weniger als 7 Tage vor Mietdatum getätigt werden, ist der Kunde verpflichtet eine Zahlungsnachweis (Überweisungsbestätigung) vor Eventbeginn zu erbringen. Bei Nichterbringung der eines Zahlungsnachweises kann ist die Buchung nicht zustande gekommen und der Kunde verliert sein Recht die auf Nutzung der Räumlichkeiten.

14.3.2.    Wird eine gebuchte Veranstaltung storniert, so ist eine eingeschriebene Stornoerklärung oder eine e-Mail an Fabian Helmreich - The Vault Vienna zu schicken. (Email-Adresse lt. Webseite)

14.3.3.    Für sämtliche Konferenzräume gilt folgende Regelung:


14.3.3.1.    Erfolgt die Stornierung bis zu 30 Tage vor der gebuchten Veranstaltung, werden 50% des Auftragswertes als Stornogebühren verrechnet.


14.3.3.2.    Erfolgt die Stornierung zwischen 30 und 7 Tage vor der gebuchten Veranstaltung, wird die Raummiete zu 75% in Rechnung gestellt.


14.3.3.3.    Wird eine Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn vorgenommen, wird die Raummiete zu 100 % in Rechnung gestellt.


14.3.3.4   Darf die Buchung aufgrund von Sonderverordnungen der Regierung (Harter Lockdown als Corona-Maßnahme) nicht wahrgenommen werden, kann der Mieter kostenlos auf ein anderes freies Datum innerhalb 3 Monate nach Beendigung der Regierungsmaßnahme umbuchen. Eine Umbuchung ist schriftlich per Email zu erledigen. Bei Stornierung gelten immer die Stornobedingungen.

14.3.3.5   Sollte es zu einer Verschiebung des Events gekommen sein, wird bei Stornierung der Tag der ursprüngliche Termins des Events für die Berechnung der Stornogebühren herangezogen.

14.3.3.5 Wurden Essen und Getränke bestellt, werden im Falle einer Stornierung individuelle Stornogebühren, die sich auf den bereits getätigten Aufwand und mögliche getätigte Zahlungen oder Anzahlungen von The Vault Vienna an zB. Essenslieferranten beziehen, an den Mieter verrechnet.

14.4.    Beendigung des Vertragsverhältnisses


14.4.1.    Bei auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Buchungs- und Reservierungsabkommen, endet der Vertrag mit Zeitablauf. Bei vorzeitiger Nutzungsbeendigung ist Fabian Helmreich - The Vault Vienna berechtig, das gesamte vereinbarte Entgelt zu verrechnen.

14.4.2.    Erfüllungsort: 1060 Wien, Schadekgasse 5, Tür 6

15.    Salvatorische Klausel:
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung ist durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


-
Stand Jänner 2023

Stornobedingungen
bottom of page